Unfallersatzwagen
Wer nicht Schuld an einem Unfall ist, dem steht für die Dauer der Reparatur seines Fahrzeuges ein Leihwagen zu. Bei Totalschäden weist in der Regel der Gutachter eine Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten aus. Diese Wiederbeschaffungsdauer entspricht der Dauer des Leihwagenanspruchs.
Unser Service
Sollten Sie einen Unfallersatzwagen benötigen, so setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir bringen diesen auch gern und holen ihn wieder ab - ohne Kosten für Sie.
![]() |
Ihr gutes Recht: Informationen
|